Berufsvormund und Ergänzungspfleger

Was sind die Aufgaben des Berufsvormundes / Ergänzungspflegers?
Der Vormund ist der gesetzliche Vertreter des Mündels, er ist in den Aufgabenkreisen der Personensorge und der Vermögenssorge tätig. Seine Aufgabe ist es, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen und ihn gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Er hat dem Gericht gegenüber regelmäßig zu berichten und die Vermögensverwaltung nachvollziehbar nachzuweisen.
Vermögen des Mündels ist grundsätzlich mündelsicher anzulegen. Einzelne Vermögensverfügungen bedürfen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung.
Meine Leistungen als Berufsvormund
Eine intensive Einarbeitung in jeden zugewiesenen Fall ist mir wichtig. Neben den verpflichtenden Aufgaben (rechtliche Vertretung, die Sicherstellung der Grundbedürfnisse, die der medizinischen Versorgung) steht bei mir das jeweilige Kind oder der junge Mensch stets im Vordergrund. Die Persönlichkeit zu stärken ist mir ein großes Anliegen, denn jedes Mündel verfügt über seine individuellen Ressourcen. Diese herauszufinden und dann gezielt zu fördern ist mir besonders wichtig. Zu den Bezugserziehern, Betreuern oder Pflegeeltern und auch zu der Schule meines Mündels möchte ich regelmäßigen Kontakt halten. Um eine gelingende Arbeit mit dem Mündel leisten zu können, ist es für mich von enormer Bedeutung, eine gute und belastbare Vertrauensbasis aufzubauen.
Qualifizierung
Absolvierter Zertifikatslehrgang zum Berufsvormund / Ergänzungspfleger beim Weinsberger Forum, inkl. erfolgreich bestandener, schriftl. Abschlussklausur und Zertifikatsurkunde.
Ich bin Mitglied im Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V.
Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen
Wann wird im Einzelfall ein Verfahrensbeistand bestellt?
- In Verfahren rund um die Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB
- In fast allen Verfahren zur elterlichen Sorge oder zum Umgangsrecht
- Im Bereich der geschlossenen Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen für Kinder und Jugendliche
- In Fragen zur Herausgabe von Kindern, Auskunftsrecht, Überprüfung von Einschränkungen des Sorgerechts
Was sind die Aufgaben eines Verfahrensbeistands?
- Vertretung von Wünschen und Interessen des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren
- Kommunikation mit dem Kind selbst, mit den Eltern sowie ggf. mit Fachkräften
- Hinwirken auf das Einvernehmen der Parteien
Meine Leistungen als Verfahrensbeistand
Bei Verfahrensbeistandschaften (nach § 158 FamFG) bin ich Dienstleister für die Familiengerichte im Landkreis Hildesheim. Dabei ist es mir sehr wichtig, zeitnah die Position der Minderjährigen in das Verfahren einzubringen. Dies gelingt mir mit Hilfe von unterschiedlichen Qualifizierungen und Anwendung von anerkannten und aktuellen Methoden.
Ein zügiges Verfahren ist in der Regel im Interesse des Kindes oder des Jugendlichen. Es soll dabei unterstützen, eine herausfordernde Lebenssituation mit einem Vergleich oder Beschluss besser einordnen zu können.
Besonders wichtig ist mir neben dem Gespräch mit dem Kind auch das Gespräch mit den Eltern und bei Bedarf weiteren nahen Angehörigen, Lehrern und weiteren Bezugspersonen (§ 158 Abs. 4 Satz 3 FamFG). Dies benötige ich, um ein aussagekräftiges Bild der aktuellen Situation und der individuellen Bedürfnisse der Minderjährigen zu erhalten und an einer einvernehmlichen Lösung mitzuwirken.
Bitte nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, um einen genauen Zeitplan für die Beibringung meines Berichts zu besprechen.
Qualifizierung
Absolvierter Zertifikatslehrgang zum Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen beim Weinsberger Forum, inkl. erfolgreich bestandener, schriftl. Abschlussklausur je Modul und Zertifikatsurkunde.
Modul 1: Rechtlicher Teil und Praxis
Modul 2: Psychologischer Teil